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26.02.2010 17:14
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| Insolvenz in England |
Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung in England - insolvenz-england.co.uk In Deutschland steigt die Zahl der Firmen- und Privatinsolvenzen stetig an. Ein Insolvenzverfahren soll dem Schuldner die Möglichkeit geben eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Das ist der Ansatz einer Insolvenz, nun ist das deutsche Insolvenzrecht vorrangig auf die vollständige Befriedigung der Gläubigeransprüche ausgerichtet. Bei der deutschen Gründlichkeit können so schon mal 9 Jahre vergehen, bis man diese Befreiung endlich erreicht hat. Das bedeutet für den Schuldner das Er die gesamte Zeit unterhalb der Pfändungsfreigrenze leben muss. Dabei wird in vielen Fällen eine Tilgung der Verbindlichkeiten aufgrund ihrer Höhe keines Falls erreicht. Wenn Ihre wirtschaftliche Lage die Verbindlichkeiten keinesfalls mehr decken kann, aber Ihr Vermögen noch nicht auf null geschrumpft ist, so haben Sie die Möglichkeit sich innerhalb von 18 Monaten von Ihren Verbindlichkeiten zu trennen. Fragen Sie uns wie das möglich ist!! www.insolvenz-england.co.uk |
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