Limited Verwaltung
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26.02.2010 17:14
Urheber und Medienrecht Urheber und Medienrecht
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IHK - Pflicht
Im Urteil stellt das VG Darmstadt klar, dass eine Ltd mit Niederlassung in Deutschland Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer ist und damit auch der damit auch der daraus resultierenden Beitragspflicht unterliegt.
Zudem wird die Befreiung der Beitragspflicht ausgeschlossen, da die Ltd keine Personen- sondern eine Kapitalgesellschaft ist und die Eintragung im Registrar of Companies beim Companies House im Vereinigten Königreich einer Eintragung im deutschen Handelsregister gleichzustellen ist.


